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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende und diese AGB abändernde Vereinbarungen und AGB gegenüber Unternehmen gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.
Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag.

II. GELTUNGSBEREICH
a. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde.
b. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteile, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

III. BESCHAFFENHEIT DER WARE
a. Die Beschaffenheit der Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysendaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
b. Die Lieferung und Abrechnung von HEL erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15 C gemäß der 2. Verordnung zur Änderung der Eichordnung vom 21. Juni 1994.

IV. VERTRAGSABSCHLUSS
1. VERTRAGSABSCHLUSS)
a. Unsere Angebote sind freibleibend.
b. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
c. Bei Sammelbestellungen hat das Vertragsangebot nur Gültigkeit, wenn die Entladestellen in einem Umkreis von 3 km liegen.
d. Eine zur Betankung erforderliche Schlauchlänge von mehr als 40 Metern ist bei der Bestellung unbedingt anzugeben, da die Tanklastwagen standardmäßig mit einem 40 Meter langen Schlauch ausgerüstet sind. Bei einer Schlauchlänge über 40 Meter wird ein Pauschalbetrag von 55,00 € + MwSt. berechnet.
e. Die Anfahrt durch einen dreiachsigen Tanklastwagen muss gewährleistet sein. Bei einem Sonderfahrzeug wird ein Pauschalbetrag von 55,00 € + MwSt. berechnet.
f. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
g. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
h. Die Betankung von Tanks ohne Grenzwertgeber (Pistolenbefüllung) darf nur erfolgen, wenn gesetzlich zulässig, bedarf in jedem Einzelfall der vorherigen Zustimmung des Verkäufers und ist daher zwingend erforderlich anzugeben. Bei einer Pistolenbefüllung wird ein Pauschalbetrag von 55,00 € + MwSt. berechnet.

2. VERTRAGSABSCHLUSS (per Internet)
a. Bei Bestellungen auf dem elektronischen Wege gelten, neben den Regelungen des IV. 1. AGB, zusätzlich die folgenden Bedingungen:
b. Wir bestätigen unverzüglich per E-Mail den Zugang der Bestellung. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
c. Die im Internet angegebenen Preise sind nur dann verbindlich, wenn die Bestellungen auf dem elektronischen Weg erfolgten und diese Bestellung schriftlich bestätigt wurden.
Die Internetpreise können wegen der längeren Lieferzeit (vgl.IV.2.d) betraglich von den telefonisch erfragten Preisen abweichen.
d. Die Lieferzeit beträgt mindestens 7 (sieben) Werktage. Sofort- oder Eillieferungen sind jedoch nach Absprache mit der Dengler GmbH gegen einen Preisaufschlag möglich.
LIEFER- UND ZAHLUNGSOPTIONEN
Der Verkäufer avisiert dem Käufer mindestens einen Liefertermin innerhalb der bei der Bestellung gewählten Frist. Lehnt der Käufer den vorgeschlagenen Liefertermin ab, bzw. reagiert er nicht auf den Terminvorschlag, so hat der Verkäufer das Recht auf eine angemessene Nachlieferfrist. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass dies in Ausnahmefällen zu einer Überschreitung der bei der Bestellung gewählten Lieferfrist führen kann. Sollte bei einer Bestellung mit flexibler Lieferzeit, der vom Verkäufer vorgegebene Termin vom Käufer nicht eingehalten werden, wird eine Servicepauschale von 19,50 zzgl. MwSt. für eine erneute Disponierung vom Verkäufer erhoben.
Sollte die Lieferstelle erschwerten Bedingungen unterliegen oder einen erhöhten Aufwand benötigen, behält sich der Verkäufer vor, eine Mehraufwandspauschale entsprechend dem nötigen Aufwand zu berechnen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von den Verkäufern nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere defekter TKW, Streiks, Unruhen, Unwetter, Krieg oder Kriegsähnliche
Zuständen, Naturkatastrophen oder ein Öl-Embargo, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat der jeweilige Verkäufer nicht zu vertreten. In diesen Fällen kann der
Verkäufer für die Dauer der Behinderung der Lieferung einschränken oder
einstellen oder - bei längerer Behinderung - vom Vertrage zurücktreten
oder diesen fristlos kündigen.
Unter einer Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt ist auch eine aus den dargelegten Gründen (Streiks, Unruhen, Unwetter, Krieg oder Kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen oder ein Öl-Embargo, behördliche oder gerichtliche Anordnungen oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts) resultierende Verteuerung des Beschaffungspreises für den Verkäufer, der die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis (Marge) übersteigt (unrentable Beschaffungssituation).
Die Laufzeit der Frist beginnt bei Bestellung an Werktagen vor 17:00 Uhr mit dem Bestelltag. In allen anderen Fällen mit dem auf die Bestellung folgenden Werktag. Als Werktage gelten Montag bis Freitag. Wochenenden und Feiertage zählen nicht in die Berechnung. „Express 48 Std.“-Bestellungen werden spätestens am übernächsten Werktag geliefert.

V. EIGENTUMSVORBEHALT
a: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
b. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermisch, vermengt oder verbunden wurde.
c. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
d. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. V. c. dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

VI. WIDERRUFSBELEHRUNG
Der Widerruf einer Heizölbestellung ist ausgeschlossen.
Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher eindeutig ausgeschlossen ist.
Ab dem Zeitpunkt unserer Bestellbestätigung gilt der vereinbarte
Preis laut Vertragsabschluss bis zur Lieferung, unabhängig davon, wie der
Marktpreis für Heizöl sich entwickelt und wann die Lieferung stattfindet. Ausnahme siehe Punkt LIEFER- UND ZAHLUNGSOPTIONEN.
Für vom Käufer verschuldete Leerfahrten (Anfahrten, bei denen keine Warenabgabe erfolgen konnte) hat der jeweilige Verkäufer ebenfalls Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Zu vom Käufer verschuldeten Leerfahrten zählt auch die Nichtabnahme aufgrund einer mangelhaften Tankanlage (vgl. § 4) und etwaiger nicht bei der Bestellung angegebenen Liefer-/Zahlungsoptionen (erforderliche Schlauchlänge, Tankwagengröße, mangelnde Bonität etc.) und Zufahrtshindernissen.

VII. VERGÜTUNG
a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Der Kaufpreis ist zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung sind im Kaufpreis enthalten.
b. Weicht die tatsächlich abgenommene Liefermenge um mehr als fünf Prozent von der bestellten Menge nach unten ab, so sind wir als Lieferant berechtigt eine Preisänderung aufgrund der Mindermenge vorzunehmen.
c. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
d. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen oder Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
e. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
f. Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
g. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

VIII. GARANTIEN
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hierfür unberührt.

IX. GERICHTSSTAND & SCHLUSSBESTIMMUNGEN
a. Ist unser Kunde Kaufmann oder eine juristische Person, so vereinbaren wir, dass der Gerichtsstand nach unserer Wahl unser Sitz oder der allgemeine Gerichtsstand des Kunden ist.
b. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.