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Bis zu 500 Elektroautos in einem Antrag – KBA und BAFA beschleunigen die E-Auto-Prämie (01.09.2020)

Heute starten zwei Innovationen beim Verfahren für die E-Auto-Prämie: das neue Sammelantragsverfahren und der automatische Datenaustausch zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Bis zu 500 Elektroautos in einem Antrag – KBA und BAFA beschleunigen die E-Auto-PrämieAb jetzt kann diese Innovationsprämie für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge auf einen Schlag beantragt und die Daten automatisch per Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) abgerufen werden.

KBA-Präsident, Richard Damm: „Mit der neu geschaffenen digitalen Schnittstelle zum BAFA zeigt das Zentrale Fahrzeugregister des KBA auch im Bereich der Förderung der E-Mobilität seine Leistungsfähigkeit. Einfache, schnelle Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger – die Digitalisierung macht es möglich. Der direkte Datenaustausch zwischen BAFA und KBA bietet eine zukunftsweisende Lösung für die Förderanträge im Rahmen des Förderprogramms Elektromobilität.“

BAFA-Präsident, Torsten Safarik: „Das Sammelverfahren ist vor allem für Unternehmen und andere Einrichtungen interessant, die ihre Fahrzeugflotten klimafreundlich umrüsten wollen. Gleichzeitig profitieren alle Antragsteller von der neuen digitalen Schnittstelle mit dem Kraftfahrt-Bundesamt. Daten, die dem KBA schon vorliegen, müssen dem BAFA nicht erneut gemeldet werden. Digitale Zusammenarbeit bedeutet ein schlankeres Antragsverfahren und schnellere Bearbeitungszeiten. KBA und BAFA bringen gemeinsam die Elektromobilität in Deutschland voran.“

Dank der intensiven Zusammenarbeit zwischen KBA und BAFA können Fahrzeugdaten bei Anträgen Innovationsprämie automatisch über eine digitale Schnittstelle ausgetauscht werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen nur ihre Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) eingeben und dem Datenaustausch zustimmen. Nachdem der Antrag abgeschickt wird, werden automatisch weitere Daten beim KBA abgerufen, wie beispielsweise Hersteller, Modell und Halterhistorie. Auch der Fahrzeugbrief muss nicht mehr hochgeladen werden, da dessen Daten bereits dem KBA vorliegen. Dies ist vor allem eine Erleichterung für Leasing-Kunden, die diese Unterlagen früher erst vom Leasinggeber einholen und dann beim BAFA einreichen mussten. Diese Verbesserungen werden durch den Datenaustausch per FIN möglich.

Weitere Informationen zum Förderprogramm Elektromobilität finden Sie hier.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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